In unserer Gemeinde sollen 14 Feuerwehrsirenen von analogen Funkschaltempfänger in die digitale Umgebung der BOS-Alarmierung umgerüstet werden. Die Forderung der Installationsfirma ist hierzu eine 6-A-Sicherung und ein Potentialausgleich von 6 mm2, welche bauseits VDE-konform bereitzustellen sind. Leichter gesagt wie als getan. Nach Besichtigung von mehreren Anlagen wurden mir einige Fragen aufgeworfen. Wir haben überall ein TT-System. Die Sirenensteuerungen sind direkt an einem separaten Hausanschlusskasten (HAK) mit NH 3 x 25 A ohne weiterer Schutzeinrichtung angeschlossen, was eine Nullung darstellt. Auch einen Zähler gibt es nicht. Der N im HAK weist eine blaue Ader auf, die Farbe der Außenleiterisolierungen ist – wie bekannt – zweimal Schwarz und einmal Braun. Ein PEN-Leiter sollte aber gelb/grün gekennzeichnet sein.
Wenn ich nun einen LS-Automat bzw. eine Schraubsicherung dazu bauen würde, greife ich in die Anlage ein, sodass der »Stand der Technik« erlischt, wie man dazu sagt. Ist das richtig? Ist es ggf. das eigentliche Problem, dass diese Anlage bestimmt vor 1973 installiert worden ist? Muss hier diese ganze Anlage dann über eine RCD geschützt werden – etwa aus brandschutztechnischen Aspekten, da die Leitungen zu den Sirenen großteils über Dachböden auf Holzsparren verlegt sind? Manche Empfangseinrichtungen sind auch nur auf Holzplatten im Dachboden montiert. An manchen Sirenen fehlt der äußere Blitzschutz komplett. Bei manchen Blitzschutzanlagen gibt es nur eine Fangstange, welches dann ja auch nachgerüstet werden müsste, oder? Eine weitere Problematik stellt auch noch die Ausfallsicherheit dar, da im Falle der Verwendung einer RCD es nicht gleich jemand mitbekäme, wenn dieser ausgelöst hätte, z.B. bei einem Gewitter.
M. I., Bayern