Es geht um eine eingeschossige Großgarage mit über 1 000 m2 Grundfläche mit einem geschlossenen Nutzerkreis von Mietwohnungen einer Genossenschaft. Das Landesrecht-Justiz-Portal Hamburg § 15 verlangt dauerhaft und leicht erkennbare Hinweise auf die Ausgänge, die Ausgänge ins Freie durch an den Wänden beleuchtete Hinweise. In § 16 wird dort wiederum die Notwendigkeit einer Sicherheitsbeleuchtung für diese Art der Großgarage ausgeschlossen. Allerdings verlangt das dem Baugenehmigungsbescheid beiliegende Brandschutzkonzept die Montage batteriegepufferter Rettungswegpiktogramme über den Ausgängen. Mit ist bekannt, dass Sicherheitsbeleuchtung von zentraler Stelle ständig überwacht werden muss und batteriegepufferte Leuchten teilweise täglich zu testen sind.
Was gilt nun für die im Brandschutzkonzept geforderten Leuchten? Welche Wartungsintervalle sind hier einzuhalten? Müssen die Sicherheitsbeleuchtungen ggf. ständig überwacht werden?
F. S., Hamburg