Es geht um die jährliche Prüfung der Fluchtweghinweisleuchten – also die hinterleuchteten Piktogramme mit Richtungspfeilen – in einem Altenpflegeheim. In einer Publikation des Fachgroßhandels fand ich den Hinweis, dass nach der neuen DIN VDE 0100-560 bei Notleuchten mit Einzelbatterie die Leitungen in Funktionserhalt auszuführen seien. Leider ist für mich nicht klar erkennbar, ob sich dies ausschließlich auf eine Sicherheitsbeleuchtung bezieht (die bei Ausfall der Stromversorgung die Fluchtwege ausleuchten soll), oder ob davon auch hinterleuchtete Fluchtweghinweisleuchten in Einzelbatterieausführung betroffen sind. In besagtem Altenpflegeheim werden die meisten Fluchtweghinweisleuchten von den vorhandenen Stomkreisen der Elektroinstallation versorgt, so dass für eine Prüfung jede Leuchte geöffnet und abgeklemmt werden müsste, da man diese nicht separat über einen LS-Schalter spannungslos schalten kann. War eine solche Installation zu irgendeinem Zeitpunkt erlaubt oder muss hier nachgebessert, also neue Leitungen verlegt werden? Eine explizite Sicherheitsbeleuchtung, die bei Ausfall der Standardbeleuchtung die Fluchtwege ausleuchten soll, existiert nicht in diesem Altenpflegeheim. Ist dies so zulässig, bzw. war es das zu einem früheren Zeitpunkt? Übernehmen anderenfalls die 8-W-Leuchtstofflampen eine solche Funktion? Welche Zeit muss eine in einem Altenpflegeheim installierte Fluchtweghinweisleuchte im Batteriebetrieb (während der Prüfung) durchhalten? Und wonach entscheidet es sich, ob nach z. B. 1 h oder 3 h die Leuchte noch hell genug leuchtet? Liegt dies im Ermessen des Testers oder gibt es dafür eindeutige Vorgaben, z. B. einen Lux-Wert in einer bestimmten Entfernung? In letzterem Fall wäre eine Prüfung dann wohl nur nachts unter Abschaltung der Hauptbeleuchtung möglich, was bei einem 24-Stunden-Betrieb in einem Altenpflegeheim wohl kaum zu realisieren ist. Im Buch »Not- und Sicherheitsbeleuchtung « aus dem Hüthig und Pflaum Verlag steht auf Seite 99 (Abschnitt 8.12.3) über Einzelbatteriesysteme: »Für die Prüfung der Bemessungsbetriebsdauer … wie z. B. in Heimen … geben DIN EN 50171 und DIN EN 62034 für Einzelbatteriesysteme … Handlungshinweise: a) Alle Leuchten nacheinander prüfen und jeweils warten, bis die vorhergehende Leuchte wieder geladen ist…«. Gilt diese Aussage speziell für eine »Sicherheitsbeleuchtung«, oder auch für Fluchtweghinweisleuchten? Bei 46 installierten Einzelbatterieleuchten würde die Prüfung somit mindestens 46 h, verteilt auf 46 Tage (und demzufolge auch 46 x Anfahrt) dauern, da woanders zu lesen war, dass das Aufladen des Akkus 12 h bis 24 h dauern kann.
Fluchtweghinweisleuchten in einem Altenpflegeheim
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