Es geht um ein Gebäude mit notwendigen Fluren auf jeder Etage. In den Fluren werden nur Leitungen verlegt, die für die Versorgung der Flure dienen. Die hier abgehängten Decken sollen keine Brandschutzanforderungen erfüllen (offene Verlegung) Muss das hier eingesetzte Kabeltragsystem zwingend aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen?
In der MLAR, Fassung 10.2.2015, Ausgabe 3, vom 30.4.2021, finde ich in Absatz 3.2.1., Satz 3, nur einen konkreten Hinweis zur Installation von nicht brennbaren Installationskanälen und Rohren in Fluchtwegen. In diesem Fall sollen Sammelhalter und Kabelklammern zum Einsatz kommen. Müssen diese auch in Metall ausgeführt werden? Gibt es hierzu auch eine Vorschrift, die eine genaue Aussage dazu trifft?
D. A., Bremen