Wir sind gerade dabei, eine Industrieanlage zur Erzeugung von flüssigen Sauer- und Stickstoff (Luftzerlegungsanlage) in Betrieb zu nehmen. Sämtliche Stahlstützen, Rohrbrücken, Gebäudecontainer, Maschinenhausfüße, Stahltanks, Kabeltrassen, Stahltreppen und Stahlpodeste sind in regelmäßigen Abständen mit dem Erdungssystem (Fundamenterder) verbunden. Der Kunde bemängelt, dass die kurzen Kabelpeitschen z.B. zwischen der Erdungslasche eines Metallfußes und dem nächstgelegenen Erdungsanschluss mit einer schwarzen NYY-Leitung ausgeführt wurden.
Deswegen fordert er, dass sämtliche Erdverbindungen in grün-gelb ausgeführt werden müssen. Meiner Meinung nach handelt es sich bei der Erdung von diesen Metallobjekten um eine Funktionserdung, welche nicht so ausgeführt werden darf. Wie sehen Sie das?
Ein weiterer Punkt ist die örtliche Erdung von Motoren. Wir haben hier auf der Anlage eine TN-C-S-Netz. Die Motoren auf der Anlage werden mittels NYCWY-Kabel (= Kabel mit Erdleiter) angeschlossen. Der Erdleiter des Kabels wird in der Schaltanlage und an der Erdungsklemme im Motorklemmkasten angeschlossen. Zusätzlich verbinden wir aber auch noch das Motorgehäuse (am außenliegenden Erdungsanschlusspunkt) mit dem nächstliegenden lokalen Erdungsanschlusspunkt (Fundamenterdung) ebenfalls mit einer schwarzen NYY-Leitung. Wie verhält es sich mit dieser Leitung? Muss diese in schwarz oder in grün-gelb ausgeführt werden?
F. O., Bayern