Wir haben eine E-Check Wiederholungsprüfung in der ortsfesten Anlage in einer Zahnarztpraxis durchgeführt. Dabei sind folgende Fragen aufgetaucht:
- Bemessung des FI- Schutzschalter: In der Anlage sind FI- Schutzschalter 40A/0,03A mit einer NEOZED Vorsicherung von 50A eingebaut worden. Hinter dem FI- Schutzschalter sind 47 Leitungsschutzschalter angeschlossen je B16A. Müssten die FI- Schutzschalter nicht in der Ausführung 63A/0,03A verbaut werden?
- Leitungsverlegung: In der Unterverteilung sind Leitungen des Typs NYM-J 5x1,5 mm² verlegt worden. Wobei die Leitung auf zwei Stromkreise aufgeteilt wurde und zwar einmal die braune Aderleitung=L1 und die blaue Aderleitung =N, und der zweite Stromkreis die schwarze Aderleitung=L2 und die graue Aderleitung=N. Der PE wird von beiden Stromkreisen verwendet. Ist die Aufteilung einer 5 adrigen Leitung so erlaubt? Vor 2 Jahren wurde ein Drehstromkreis mit einer CEE- Steckdose 5p. 16A nachgerüstet. Als Zuleitung wurde ein NYM-J 5x1,5 mm² verlegt, die Absicherung erfolgte mit 3 Leitungsschutzschalter B16A. Müsste die Zuleitung nicht als NYM-J 5x2,5 mm² verlegt werden?
- Trennklemmen: In der Unterverteilung sind keine Trennklemmen vorhanden. Ist dieses so zulässig?
- Müssen fest angeschlossene Geräte (z.B Elektroherd) auch geprüft werden?
- Müssen Geräte ausgebaut werden (z.B Einbau Kühlschrank in der Küche wenn der Schukostecker hinter dem Kühlschrank sich befindet) zwecks Prüfung?
- Bei Kaffeemaschinen, 5l Untertischspeicher, Wasserkocher der Schutzklasse II lassen sich bei Schutzleiter Widerstandsprüfung oft keine Messpunkte finden. Wie prüft man diese Geräte?