Ich habe eine Zusatzanfrage zum Praxisproblem in »de« 21.2015, S.30, »Angestellte EFK in Verantwortung«. Wir sind ein bundesweit agierendes Unternehmen, mit verschiedenen Niederlassungen. In unserer Niederlassung werden Dienstleistungen im Bereich des Betriebsunterhaltes (Wartung/Inspektion/Instandsetzung/Entstörung) erbracht aber auch teilweise sehr umfangreiche Veränderungen am Bestand, in den Bereichen der Grundinstallationen Mittel- und Niederspannung etc. An jedem Standort befinden sich Mitarbeiter, die diese Dienstleistung selbst erbringen oder bei Bedarf durch Mitarbeiter aus einem Servicepool ergänzt werden, bzw. die Mitarbeiter aus dem Servicepool führen diese Tätigkeiten vor Ort in Eigenregie durch. Unsere Niederlassung erstreckt sich über mehrere Standorte, die zwar geografisch nahe beieinanderliegen aber unterschiedlichen Handwerkskammerbereichen zugeordnet werden müssen. Die Kammern beharren darauf es muss für jeden Bereich ein separater (keine Personalunion) Betriebsleiter (BL) vorhanden sein. Nun ergibt sich folgender Sachverhalt: Unser »Ist Zustand«: • NVEFK ohne Betriebsleiterbenennung • Fachbezogene VEFKs benannt durch die Niederlassungsleitung (NNL) und die NVEFK, die teilweise Standortübergreifend (Kammerbezirke) tätig werden sollen. • reine Betriebsleiterbestellung (vgl. auch Bild in der Antwort) benannt durch die NNL für die unterschiedlichen Standortbereiche. • die VEFK- Funktionen sollen von den fachbezogenen VEFKs an den unterschiedlichen Standorten übergreifend wahrgenommen werden. • in der Praxis bedeutet dies, Überschneidungen in den Fachbereichen durch NVEFK/BL/VEFK aufgrund unterschiedlicher Verantwortungsbereiche/Personen. Wie bringt man hier eine rechtssichere Organisation innerhalb der NL zustande? Die NVEFK soll letztendlich der sogenannte »Totschläger« sein, würde aber inklusive der Fachbezogenen VEFKs letztendlich an den fachlichen (übergeordneten) Anweisungen der BLs bei sogenannten unterschiedlichen Interpretationen scheitern. Ebenso stellen sich folgende Fragen: • Wie verhält es sich nunmehr in Betrieben/Unternehmen, die nicht der Handwerksordnung unterliegen und somit keinen Betriebsleiter in die Handwerksrolle eintragen lassen müssen? • Bei welchen Tätigkeiten in der Elektrotechnik unterliegt ein Betrieb/Unternehmen der HwO? • Geht es hier nur um Installations- und Montagearbeiten auf Baustellen/Liegenschaften beim Kunden? Leider ist dies aus der HwO nicht so klar zu erkennen bzw. zu entnehmen: »Ein Gewerbebetrieb ist ein Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks, wenn er handwerksmäßig betrieben wird und ein Gewerbe vollständig umfasst, das in der Anlage A aufgeführt ist, oder Tätigkeiten ausgeübt werden, die für dieses Gewerbe wesentlich sind (wesentliche Tätigkeiten)«. Auch hieraus ergeben sich weitere Fragen: • Was ist unter handwerksmäßig zu verstehen? • Wann gilt eine Tätigkeit als »wesentlich«? • Wo finden diese Tätigkeiten statt? • Liest man den Fachbeitrag weiter, könnte man den Eindruck gewinnen, dass die VEFK hierarchisch unter dem Betriebsleiter angesiedelt ist. Ist dem so? • Wie ist die Stellung zwischen Betriebsleiter und VEFK im Betrieb (bei uns zutreffend)? • Gilt das Prinzip »der Vorgesetzte sticht den Untergebenen« oder setzt man hier auf Kooperation? • Wie erfolgt die Abgrenzung der Verantwortlichkeiten? • Gibt es hier nicht einen Zwitter zwischen der VDE 1000-10 und der HwO? • Kann folgende Aussage im Fachartikel so stehen bleiben: »Daneben ist jede Elektrofachkraft, die vom Arbeitgeber Fach- und Aufsichtsverantwortung übertragen bekam eine VEFK – so z. B. ein Anlagen- oder ein Arbeitsverantwortlicher«. Diese Aussage stimmt aus meiner Sicht mit den Anforderungen gemäß VDE 1000-10 Kap. 5.3 nicht überein! Es gilt zwar grundsätzlich, dass jede Elektrofachkraft im Rahmen ihrer Beauftragung für ihr »Tun oder Unterlassen« verantwortlich ist aber bei der VEFK ist die Qualifikation eine wichtige Grundvoraussetzung, die meiner Meinung nach nicht von jeder EFK erfüllt werden kann. Wie sehen Sie das? M. M. Bayern
Fragen zur angestellten EFK
Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Nullam pellentesque malesuada arcu dignissim pellentesque. Vestibulum vitae ex in massa aliquam lobortis ac sit amet elit. Phasellus blandit lectus ac dui pharetra, ac faucibus diam commodo.
Weiterlesen mit
- Zugriff auf alle Inhalte des Portals
- Zugriff auf das Online-Heftarchiv von 1999 bis heute
- Zugriff auf über 3000 Praxisprobleme
- Jede Praxisproblem-Anfrage wird beantwortet
Praxisproblem einzeln kaufen und direkt darauf zugreifen*
*Bei Einzelartikelkauf akzeptieren Sie die Datenschutzbestimmungen und AGBs.
Sollte es Probleme mit dem Download geben oder sollten Links nicht funktionieren, wenden Sie sich bitte an kontakt@elektro.net
Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Nullam pellentesque malesuada arcu dignissim pellentesque. Vestibulum vitae ex in massa aliquam lobortis ac sit amet elit. Phasellus blandit lectus ac dui pharetra, ac faucibus diam commodo. Phasellus blandit lectus ac dui pharetra, ac faucibus diam commodo. Phasellus blandit lectus ac dui pharetra, ac faucibus diam commodo.
Nulla pharetra ultricies velit in fermentum. Sed et laoreet mi, nec egestas lorem. Mauris vel eros convallis, sollicitudin erat a, pulvinar turpis. Vestibulum vel orci et ligula sollicitudin aliquam. Curabitur quis massa porta, gravida eros eget, imperdiet ex. Ut eu vulputate tellus, quis fermentum nulla. Aenean fermentum nisl sed augue venenatis, a vulputate nunc iaculis. Nam ut lorem fringilla, venenatis libero vel, dignissim mi. Etiam vel enim eget erat congue eleifend. Morbi efficitur dolor ac blandit fermentum.