Ich muss momentan in einem Industriebetrieb die Wiederholungsprüfung durchführen (wird in dem Betrieb das erste Mal durchgeführt). Da ich aber keinerlei Erfahrungen damit habe, recherchierte ich im Internet ein wenig darüber und kaufte mir anschließend das »de«-Fachbuch »Wiederholungsprüfungen nach DIN VDE 0105«. Darin stehen zwar viele Antworten auf meine Fragen, dennoch sind ein paar Fragen noch offen geblieben bzw. neu dazugekommen:
- Sie erwähnen in dem Fachbuch, dass die Messung der Schutzleiterdurchführung bei der Beleuchtung stichprobenartig erfolgen kann. Gilt das auch für den Schleifen-, Erdungs- oder den Isolationswiderstand?
- Wenn ich den Isolationswiderstand der Beleuchtung messe, (HQL-Lampen/ Leuchtstoffröhren/ LED-Lampen) wird der Mindestwert bisher immer unterschritten. Im Abschnitt »Wiederholungsprüfung in ortsfesten Beleuchtungsstromkreisen DIN VDE 0105, DIN VDE 0100-610« heißt es, dass bei der Entscheidung ob die Isolationsmessung durchführbar ist, technische und wirtschaftliche Überlegungen mit einfließen. Ab welchem Punkt kann ich ungefähr sagen, dass sie wirtschaftlich nicht mehr vertretbar ist? Wenn ich die Wiederholungsprüfung bei der Beleuchtung durchführen möchte, wäre ich wahrscheinlich 4-6 Wochen nur mit Abklemmen/ Umklemmen und Messen der Beleuchtung beschäftigt.
- Muss ich die Strombelastbarkeit der Kabel nachrechnen? Die Aussage des Buchs dazu ist, dass das Nachrechnen nicht ein Teil der Wiederholungsprüfung ist, wenn sich die Anlage im Original- oder allgemein in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet. Die Anlage wurde vor ca. 20-25 Jahren errichtet und wird seitdem ständig erweitert oder umgebaut. Der Originalzustand ist also nicht mehr vorhanden und auch allgemein macht sie auf mich keinen ordnungsgemäßen Eindruck (Pläne fehlen/Betriebsmittel lassen sich teilweise den Stromkreisen nicht mehr zuordnen/mehrere belassene, nicht genutzte Kabel). Daher würde ich jetzt vermuten, dass ich die Strombelastbarkeit nachrechnen muss. Dies dauert allerdings bestimmt 2-3 Monate, mit dem wahrscheinlichen Ergebnis, dass 50 % der Leitungen alleine aufgrund der Kabelhäufung zu hoch abgesichert sind. Das wäre vom wirtschaftlichen Standpunkt her gesehen ja noch weitaus weniger zu vertreten als die Isolationsmessung an der Beleuchtung.
- Über die Isolationsmessung fand ich außerdem im Internet folgende Aussage: »Diese Messung kann entfallen, wenn durch sie eine empfindliche Elektronik zerstört und dies wiederum einen hohen finanziellen Schaden verursachen würde.« Stimmt diese Aussage und lässt sich dies auch z. B. bei Netzwerkverteilern, Serverräumen der Telefon- und der Brandmeldeanlage anwenden?
- Wie lässt sich beurteilen, ob es sich um einen kleinen oder einen größeren Mangel handelt? Im Buch heißt es, dass das Fehlen der Beschriftung z. B. einen kleinen Mangel darstellt. Andererseits gibt es auch die Aussage, dass eine Anlage, bei der die Betriebsmittel nicht mehr einwandfrei den Sicherungen zuzuordnen sind, nicht sicher betrieben werden kann. Ein paar andere Mängel, bei denen ich mir nicht sicher bin, ob es sich um kleine oder größere Mängel dreht, wären beispielsweise:
- Kabel/Leitungen, die mit Kabelbindern z. B. an Rohren oder an der Blitzschutzanlage befestigt wurden
- Überschreiten der maximalen oder minimalen Werte bei der Messung
- Drehfeld der CEE-Steckdosen ist nicht einheitlich
- Außen- und Neutralleiter sind an den Schutzkontaktsteckdosen innerhalb des gleichen Raumes häufig nicht auf der gleichen Seite angeschlossen
- Verteilungen, die nicht mehr zugänglich sind, weil z.B. ein Regal davor errichtet wurde, oder weil sie regelmäßig mit Paletten voller Material oder Gitterboxen zugestellt werden zerbrochene Abzweigdosen (kein Berührungsschutz mehr vorhanden)
- Stegleitungen, deren Aderisolierung schon brüchig ist oder schon zum Großteil fehlt (nur innerhalb von Lampen)
- Drehstromstromkreise die mit einpoligen Sicherungen abgesichert wurden.
- Sollten die Betriebsmittel oder ggf. auch nur die Kabelenden aufgrund der fehlenden Pläne/Beschriftungen nicht mehr auffindbar sein, müssen diese dann im Zuge der Wiederholungsprüfung gesucht werden?