Ein ca. 60 bis 70 Jahre altes Gebäude wurde bis jetzt als Pension mit ca. 17 Betten genutzt. Es soll nun zu einem Zweifamilienhaus mit Gästezimmer (ca. fünf Betten) umgebaut werden. Es war bisher kein Fundamenterder vorhanden. Das Haus befindet sich in Hanglage. Das Gebäude wird also komplett umgebaut. So wird z. B. das Treppenhaus in einem Anbau nach außen verlegt, die Bäder werden in anderen Räumen neu installiert. Es wird außerdem ein neuer, gemeinsamer Dachstuhl für den Treppenhaus- und Wintergartenanbau errichtet usw. Die Baufirma hat sowohl im Treppenhaus- als auch Wintergartenanbau einen Fundamenterder verlegt. Der Rest des Gebäudes verfügt über keinen Fundamenterder. Da das Gebäude in den Hang gebaut wurde, wäre es äußerst aufwändig, für die alten Gebäudeteile einen Fundamenterder zu verlegen.
- Gibt es eine Vorschrift, die besagt, dass der Fundamenterder komplett um das Gebäude zu verlegen ist oder genügen hier auch Teilbereiche?
- Aus welchem Material muss der Fundamenterder bestehen? Muss im Wohnbereich mindestens V2A-Stahl verwendet werden?