Wir sollen für ein Neubauprojekt die Elektroinstallation ausführen. Die Gebäude sollen dem KfW-40-Standard entsprechen. Das Projekt besteht aus zwei Wohngebäuden mit je vier Wohnungen und einem Gewerbegebäude, wobei jedes Gebäude jeweils mit ca. 30-kW-PV-Anlage und Wärmepumpe ausgestattet werden soll. Um einen maximalen Eigenverbrauch zu realisieren, soll am Einspeisepunkt eine Wandlermessung mit ca. 250 A errichtet werden. Als Messkonzept soll das VBEW MK D1: Selbstversorgergemeinschaft gewählt werden (Bild). Die interne Messung soll über kundeneigene, geeichte REG-Zählern ausgeführt werden, welche die Verbrauchs- bzw. Erzeugungswerte über eine zentrale SPS zum Zwecke einer einfachen Abrechnung erfasst. Was ist zu berücksichtigen bezüglich des Stromverkaufs an die Mieter, wenn ein einzelner Mieter dieses Modell nicht mittragen will? Sind die Erzeugerzähler der einzelnen PV-Anlage (Zähler des Energieversorgers) noch notwendig? Die EEG-Umlage soll ja vollständig abgeschafft werden. Außerdem ist die Erfassung der einzelnen Anlagenbestandteile durch die jeweiligen Zähler sichergestellt. Der Energieversorger zeigt sich hinsichtlich dieser eigentlich sehr zukunftsweisenden und ja am Ende auch staatlich gewollten Ausführung – d. h. dezentrale Energieversorgung und Verbrauch vor Ort – nicht sonderlich zugetan.
C. W., Bayern