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Praxisfrage

Messkonzept einer Quartierslösung

Wir sollen für ein Neubauprojekt die Elektroinstallation ausführen. Die Gebäude sollen dem KfW-40-Standard entsprechen. Das Projekt besteht aus zwei Wohngebäuden mit je vier Wohnungen und einem Gewerbe­gebäude, wobei jedes Gebäude jeweils mit ca. 30-kW-PV-Anlage und Wärmepumpe ausgestattet werden soll. Um einen maximalen Eigenverbrauch zu realisieren, soll am Einspeisepunkt eine Wandlermessung mit ca. 250 A errichtet werden. Als Messkonzept soll das VBEW MK D1: Selbstversorgergemeinschaft gewählt werden (Bild). Die interne Messung soll über kundeneigene, geeichte REG-Zählern ausgeführt werden, welche die Verbrauchs- bzw. Erzeugungswerte über eine zentrale SPS zum Zwecke einer einfachen Abrechnung erfasst. Was ist zu berücksichtigen bezüglich des Stromverkaufs an die Mieter, wenn ein einzelner Mieter dieses Modell nicht mittragen will? Sind die Erzeugerzähler der einzelnen PV-Anlage (Zähler des Energieversorgers) noch notwendig? Die EEG-Umlage soll ja vollständig abgeschafft werden. Außerdem ist die Erfassung der einzelnen Anlagenbestandteile durch die jeweiligen Zähler sichergestellt. Der Energieversorger zeigt sich hinsichtlich dieser eigentlich sehr zukunftsweisenden und ja am Ende auch staatlich gewollten Ausführung – d. h. dezentrale Energieversorgung und Verbrauch vor Ort –  nicht sonderlich zugetan.

C. W., Bayern

Expertenantwort vom 12.08.2022
Markus Klar
Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Markus Klar, LL.M.

EABCon-Ingenieurbüro Klar - Consulting Elektrotechnik-Arbeitsschutz-Betriebsorganisation. Der Berufsausbildung bei der Deutschen Post folgten eine Fortbildung zum Service-Techniker sowie eine Ausbildung zum staatlich geprüften Elektrotechniker. Anschließend studierte er Wirtschaftsingenieurwesen sowie Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt Arbeitsrecht als Master of Laws. Er ist sowohl Sicherheitsingenieur (Fachkraft für Arbeitssicherheit) als auch Arbeitssystem-Organisator sowie Organisations-Referent nach REFA und Mitglied im VDE e.V. Langjährig ist er ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht Gera, seit 2011 am Landesarbeitsgericht Thüringen. Markus Klar ist als Autor und freiberuflicher Ingenieur mit dem Schwerpunkt rechtssichere Betriebsorganisation, Arbeitsschutz und Elektrosicherheit beratend tätig.

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