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Praxisfrage

Planung der gesetzlich geforderten Ladeinfrastruktur

Da seit neustem das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) in Kraft getreten ist, stehe ich und einige Kollegen vor gewissen Problemen. Da ich für jeden Stellplatz eine Lademöglichkeit stellen muss, frage ich mich, wie man das bewerkstelligen soll. Wir z. B. sind ein Planungsbüro und stellen uns die Frage, wie wir einen Hausanschluss planen sollen, wenn wir nicht wissen, welche Leistung benötigt wird. Es wird ja nur vorgeschrieben, eine Leitungsinfrastruktur zu liefern. Ich frage mich nur, wie ich das planen soll, wenn ich nicht weiß, wie viele Ladestationen aufgestellt werden.

Es handelt sich um zwei Mehrfamilienhäuser mit 16 Parkplätzen, von denen jedem die Möglichkeit einer Wallbox gegeben werden soll. Es könnte eine Ladestation werden, 16 oder keine. Alleine die Infrastruktur, die wir jetzt zu stellen haben, würde schon ca. 50.000 € kosten – ohne Zähler und Wallboxen. Diese müssen die Mieter in Eigenleistung installieren. Somit ist die Frage, wie plane ich etwas, wenn ich nicht weiß, wie viele Ladestationen genutzt werden? Laut GEIG-Gesetz werde ich ja verpflichtet, alles zu stellen, außer dem Zähler und den Ladestationen. Wie plant man so etwas jetzt? Laut Gesetz soll ich ja alles vorbereiten, damit der Endkunde sich nur den Zähler und die Wallbox besorgt.

C. U., Schleswig-Holstein

Expertenantwort vom 15.06.2021
Markus Klar
Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Markus Klar, LL.M.

EABCon-Ingenieurbüro Klar - Consulting Elektrotechnik-Arbeitsschutz-Betriebsorganisation. Der Berufsausbildung bei der Deutschen Post folgten eine Fortbildung zum Service-Techniker sowie eine Ausbildung zum staatlich geprüften Elektrotechniker. Anschließend studierte er Wirtschaftsingenieurwesen sowie Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt Arbeitsrecht als Master of Laws. Er ist sowohl Sicherheitsingenieur (Fachkraft für Arbeitssicherheit) als auch Arbeitssystem-Organisator sowie Organisations-Referent nach REFA und Mitglied im VDE e.V. Langjährig ist er ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht Gera, seit 2011 am Landesarbeitsgericht Thüringen. Markus Klar ist als Autor und freiberuflicher Ingenieur mit dem Schwerpunkt rechtssichere Betriebsorganisation, Arbeitsschutz und Elektrosicherheit beratend tätig.

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