Wir haben die Aufgabe, Sauger für eine Waschanlage zu errichten, welche mit den Gehäusen bauseits gestellt wurden. Der Aufbau besteht aus einem Gehäuse mit zwei Münzschaltwerken und zwei Saugern. Die Sauger werden über eine Schukosteckdose angeschlossen. Es handelt sich um Einphasen-Wechselstrommotoren. Jeder Sauger verfügt über zwei Motoren mit einer Leistung von je 1 020 W – insgesamt also 2 040 W pro Sauger. Die Stromversorgung ist über eine Klemmdose vorgesehen, von der die beiden Leitungen zu den Münzzählern abgehen. Das Gehäuse soll über die Klemmdose mit einer Leitung 3 x 2,5 mm² angeschlossen und mit 20 A abgesichert werden. Der Anschlusspunkt innerhalb der Klemmdose ist mit zwei braunen Adern des Querschnitts 1,5 mm² sowie mit zwei blauen Adern des Querschnitts 1,5 mm2 versehen. Als PE wurde eine Ader mit 1,5 mm² verwendet. Es ergeben sich für uns nun folgende Probleme:
- Pro Sauger mit 2 kW ist nach unserer Auffassung je ein Stromkreis mit B-16-A-Absicherung und FI-Schutzschalter gemäß VDE 0100-410:2007-06 als zusätzlicher Schutz nach 411.3.3 erforderlich, da elektrotechnische Laien die Sauger ausleeren werden.
- Eine Absicherung von Schukosteckdosen mit 20 A – auch wenn es die Leitung zulässt – ist für die Steckdose nach VDE 0100-510:2011-03 nicht zulässig.
- Der Schutzleiter ist nach VDE 0100-540:2012-06 mit einem Querschnitt von 1,5 mm² zu klein bemessen. Er müsste für jede Steckdose mindestens 2,5 mm² aufweisen (siehe Tabelle 54.2).
- In einer Klemmdose dürfen zwei Stromkreise nur bei einer Trennung vorhanden sein. Es müssten hier vorzugsweise zwei Klemmkästen verwendet werden. Wir können uns nicht vorstellen, dass der Betrieb mit einem Erdkabel 5 x 2,5 mm² VDE-konform zulässig ist, sondern zwei Stromkreise errichtet werden müssen.