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Praxisfrage

E-Check als selbständige EFKffT?

Ist es erlaubt, als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten selbständig Aufträge im Bereich der Geräteprüfung bzw. E-Check anzunehmen und abzuarbeiten? Konkreter: Es würde ein nebenberufliches Gewerbe eröffnet und die handelnde/verantwortliche Person ist von der Qualifikation lediglich eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten.

PP22163

Expertenantwort vom 08.08.2023
Autorenbild
Dipl.-Ing. (FH) Michael Muschong

Fachredakteur »de«

Liebe Leser der Fachzeitschrift “de”,

Zur Beantwortung dieser Frage lässt sich ein Beitrag der Fachzeitschrift "de" heranziehen. Wir empfehlen unseren Lesern zu diesem Thema die Lektüre diese Beitrags:

Arbeiten und Prüfen einer EFKffT – Nachfrage

Zusätzlich wird auf den Kommentar aus der Community von M. M. aus Bayern vom 10.12.2022 verwiesen. Auch hier wurden alle wesentliche Aspekte korrekt herausgearbeitet.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Muschong, 
Redaktion “de”

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