Sehr geehrte Damen und Herren, meine Frage bezieht sich auf eine Pflicht zur Prüfung ortsveränderlicher Geräte für (gemeinnützige) Vereine. Als Mitglied im Vorstand eines Karnevalsvereins beschäftigen mich folgende Frage. Sind wir als Verein dazu verpflichtet unsere ortsveränderlichen Geräte einer regelmäßigen Prüfung nach DIN 701 / 702 zu unterziehen? Falls ja, wo ist das geregelt? In der DGUV V3 ist immer nur die Rede von Unternehmen mit Angestellten. Werden Vereine wie Unternehmen behandelt? Davon abgesehen, das die Prüfung er Geräte durchaus sinnvoll ist, bringt das ganze einen recht großen organisatorischen und wenn man Prüffirmen beauftragen muss finanziellen Aufwand mit sich.
PP24039