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Praxisfrage

Pflicht zur Geräteprüfung für Vereine?

Sehr geehrte Damen und Herren, meine Frage bezieht sich auf eine Pflicht zur Prüfung ortsveränderlicher Geräte für (gemeinnützige) Vereine. Als Mitglied im Vorstand eines Karnevalsvereins beschäftigen mich folgende Frage. Sind wir als Verein dazu verpflichtet unsere ortsveränderlichen Geräte einer regelmäßigen Prüfung nach DIN 701 / 702 zu unterziehen? Falls ja, wo ist das geregelt? In der DGUV V3 ist immer nur die Rede von Unternehmen mit Angestellten. Werden Vereine wie Unternehmen behandelt? Davon abgesehen, das die Prüfung er Geräte durchaus sinnvoll ist, bringt das ganze einen recht großen organisatorischen und wenn man Prüffirmen beauftragen muss finanziellen Aufwand mit sich. 

PP24039

Expertenantwort vom 22.04.2024
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Frank Ziegler

Elektrotechniker-Meister; Öffentliche bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Elektrotechniker Handwerk der HWK Stuttgart. VDS Sachverständiger für die Prüfung elektrischer Anlagen nach VDS 3602 und VDS Thermografiesachverständiger

Liebe Leser der Fachzeitschrift »de«,

Ich möchte Sie auf folgende vorhandene Antworten im Rahmen der "de"-Rubrik Praxisprobleme hinweisen 

 In dieser Antwort werden die relevanten rechtlichen Hintergründe von Herrn RA Klar auch im Bezug auf die hier vcorliegende Anfrage bezüglich der Arbeitsmittelprüfung aktuell dargestellt

Frank Ziegler

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