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Praxisfrage

Gibt es eine Nachlieferungspflicht?

In einer Tiefgarage habe ich viele Taster von Berker (ISO-Panzer IP44) eingesetzt, da sich diese nur sehr schlecht festklemmen lassen. Nun erhielt ich vom Großhändler die Information, dass diese Taster nicht mehr geliefert werden können, da sie nicht mehr hergestellt werden. Meine Nachfrage bei Berker (Hager) bestätigte dies. Es wurde aber nicht mitgeteilt, seit wann es diese Taster nicht mehr gibt. Nun muss das Glimmelement ab und zu ausgewechselt werden. Auch dies ist nun nicht mehr lieferbar. Wenn jetzt ein Glimmelement ausfällt, muss ich den ganzen Taster auswechseln.

Muss ein Hersteller nicht mindestens fünf Jahre Ersatzteile liefern können?

W. B., Niedersachsen

Expertenantwort vom 28.06.2022
Markus Klar
Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Markus Klar, LL.M.

EABCon-Ingenieurbüro Klar - Consulting Elektrotechnik-Arbeitsschutz-Betriebsorganisation. Der Berufsausbildung bei der Deutschen Post folgten eine Fortbildung zum Service-Techniker sowie eine Ausbildung zum staatlich geprüften Elektrotechniker. Anschließend studierte er Wirtschaftsingenieurwesen sowie Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt Arbeitsrecht als Master of Laws. Er ist sowohl Sicherheitsingenieur (Fachkraft für Arbeitssicherheit) als auch Arbeitssystem-Organisator sowie Organisations-Referent nach REFA und Mitglied im VDE e.V. Langjährig ist er ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht Gera, seit 2011 am Landesarbeitsgericht Thüringen. Markus Klar ist als Autor und freiberuflicher Ingenieur mit dem Schwerpunkt rechtssichere Betriebsorganisation, Arbeitsschutz und Elektrosicherheit beratend tätig.

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