In einem Befundschein einer von uns betreuten elektrischen Anlage wurde durch einen Sachverständigen bei einer Beurteilung nach VdS Richtlinie 2871 ein Mangel in Bezug auf die Einbindung metallischer Teile in den Potentialausgleich festgestellt. Bei diesem „metallischen“ Teil handelt es sich um ein verzinktes Gitterrost einer Auffangwanne für Treibstoffe (Diesel o.ä.) aus Kunststoff (siehe Bild). Die Auffangwanne ist nicht festmontiert und könnte mobilisiert werden. Mir erschließt sich die Sinnhaftigkeit der Forderung des Sachverständigen, dieses Gitterrost in den Potentialausgleich einzubeziehen, leider nicht. Ich bitte Sie daher um normative Stellungnahme.
PP22148