Ist es nach der LAR zulässig, dass der Glasfaserübergabepunkt und die dazugehörige Verteilung für 5 WE in einem Fluchttreppenhaus bzw. im offenen Verbindunggang zwischen den Treppenhäusern montiert wird. Der Glaser - Bauleiter entgegnete meine Bedenken, dass hier ja auch der HAK und Telefonübergabepunkt sitzen.... Wie ist nun wirklich die Situation, da ich ja auch die Glasfaserzuführung rechtssicher in die Wohnungen bringen müsste, natürlich im Brandschutzkanal.
PP24146