Nachfrage zur Praxisfrage »Grenzen für Arbeiten unter Spannung«
Vielen Dank dass Sie die Anfrage in der Zeitschrift beantworten. Allerdings bin ich mit der Beantwortung dieser Frage nicht glücklich. Leider hat die BG bisher meine Anfrage über einen Mitarbeiter nicht beantwortet.
Ich halte die Abgrenzung für nicht eindeutig genug. Als Dienstleister für Netzanalyse stehen wir immer vor der Fragestellung, ist der Anschluss von Netzanalysatoren (Direktabgriff Spannung 230V-400V und das Umlegen von Stromzangen oder Rogowsky-Spulen), die für 1-2 Wochen ggfs. auch länger im Schaltschrank, Hausanschlusskasten, Kabelverteilerschränke oder im Einspeisefeld vor oder nach den Leistungsschalter installiert bleiben, Arbeiten unter Spannung.
Sie führen in Ihren Artikel aus:
» Auch das
fällt nicht unter die besonderen Anforderungen für AuS.«
Was heißt in diesen Sinne »Heranführen«?
Bei einer Google-Abfrage wird das Wort »Heranführen« in keinerlei Weise mit Kontaktieren von Elektroleitungen oder elektrisches Messen usw. in Verbindung gebracht.
Nach meiner Meinung kann max. das Wort »Heranführen« max. das bringen eines Spannungsprüfer / Messgerät an den Messort gemeint sein aber nicht die Kontaktierung oder das Messen der Spannung bzw. des Stromes usw.
Die anderen Punkte treffen für uns ebenfalls nicht zu. Anderseits werden das Elektrohandwerk oder die Netzbetreiber ziemlich aufschreien, wenn man diese Arbeiten jetzt als »AuS« bezeichnet. Ich vermute mal hier, dass sich deshalb die BG ETEM mit der Antwort schwer tut. Ebenfalls müsste man prüfen, inwieweit Prüfungen nach VDE 0100/VDE 0105 ff., die nicht zwingend über den mitgelieferten Schukostecker, wie z.B. Schleifenimpedanz unter Spannung, erfolgen ebenfalls als »AuS« zu definieren sind.
Sicherlich kann man hier über die Gefährdungsbeurteilung die Fragestellung regeln, aber eine einheitliche und klare Lösung wäre für alle Beteiligten wünschenswert.
M. M., Niedersachsen
Grenzen für Arbeiten unter Spannung (AuS) – Nachfrage
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