Ein großes deutsches Unternehmen hat meinen Arbeitgeber in einem Schreiben von 2020 auf folgenden Sachverhalt hingewiesen: »der Kunde (…) wurde durch ein Schreiben der DKE (Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE) in Kenntnis gesetzt, dass der Einbau von Hauptschaltern in Schaltschranktüren bewertet wird. Gemäß der Norm DIN EN 60204-1 ist der Einbau von Hauptschaltern in der Schaltschranktür verboten. Das Institut für Arbeitsschutz der DGUV und externe Sachverständige der Fa. Mebedo folgen dieser Festlegung. Kunde (…) sieht daher die Notwendigkeit, die bisher bei Kunde (…) in der Breite gelebte und durch die Kundennorm gedeckte Praxis, dass der Hauptschaltereinbau bis 63 A (und nach Abstimmung sogar bis 100 A) in der Türe zulässig ist, abzustellen.«
Seit dem letzten Beitrag ist schon etwas Zeit vergangen, inzwischen hat die DKE im Oktober 2021 eine Verlautbarung dazu veröffentlicht: https://www.dke.de/de/arbeitsfelder/industry/news/einbau-von-schaltgeraeten-in-schaltschranktueren. Darin wird jedoch weder das angebliche Verbot bestätigt noch erklärt, ob eine Netztrenneinrichtung als Bedienelement gilt oder nicht. In meinen Augen ist die Behauptung, dass es verboten sei, sehr mutig. Ich sehe das so in der Norm nicht gedeckt. Ich bin neu in der Abteilung und soll für meinen Chef klären, ob das »Verbot« auch auf unsere anderen Maschinen angewendet werden muss.
Wie schätzen Sie die Lage ein?
M. B., Bayern