Potentialausgleich bei städtischer Kunststoff-Wasserleitung
In DE 22.2014 steht unter Praxisprobleme zum Thema "Ständerwände", dass ein Potentialausgleich an den metallenen Wasserleitungen im Haus nicht gefordert wird, wenn die Hauptwasserleitung als Kunststoffleitung ins Haus geführt wird. Eigentlich ist diese Aussage ja eindeutig, dennoch bin ich unsicher, ob ich das richtig verstanden habe. Das hieße ja, man bräuchte an den metallenen Wasserleitungen keine Potenzialausgleichsverbindung und keinen Anschluss an die Haupterdungsschiene mehr vornehmen, könnte diese Wasserleitungen also komplett Außen vor lassen. Entspricht dies wirklich den Tatsachen, oder habe ich das nur falsch verstanden? War vielleicht gemeint, dass man vor der Wasseruhr (in Fließrichtung) die Wasserleitung nicht mehr erden braucht? Wozu auch, wenn sie aus Kunststoff ist. Wo kann ich das in der VDE nachlesen? Kann das irgendwie nicht so recht glauben, aber wäre ja eine erhebliche Arbeitserleichterung und Kosteneinsparung...
M. R., Nordrhein-Westfalen