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Praxisfrage

Sind Hybrid-Keilverbinder zulässig?

Ich erhielt Fotos eines Kunden über die Ausführung einer Erdungsanlage, wie sie die ausführende Baufirma immer so errichten würde und bei der es noch nie Probleme gegeben hätte (Bild). Dabei sind mir die verwendeten Hybrid-Keilverbinder mit einer zusätzlichen Schraube aufgefallen, die mir so nicht bekannt sind. Normale Keilverbinder sind in verdichtetem Beton und in Erdreich nicht zulässig, zumal ich sie auch nur in feuer­verzinkter Ausführung kenne. Ich halte diese Verbinder für ungeeignet, weil es für die Druckschraube kein stabiles Gegenlager gibt. Die Bandstähle können sich immer noch mit viel Spiel gegeneinander bewegen und die Laschen der Verbinder werden sich bei ausreichendem Schraubendruck möglicherweise aufbiegen. Eine dauerhaft sichere Verbindung sieht anders aus. Weiterhin ist die Anschlussfahne vom Ringerder und nicht vom Funktionserder abgenommen. Hier sehe ich evtl. Probleme mit der Längswasserdichtigkeit bei der Durchführung durch die gesamte Betonplatte.

Ich bitte um Ihre geschätzte Meinung dazu.

B. K., Niedersachsen

Expertenantwort vom 09.05.2023
Veiko Raab
Veiko Raab

Dehn SE

DIN 18014, zurückgezogene DIN 48834:1986-08, DIN 18014:2007-09, E DIN 18014:2022-07

Problem der maschinellen Verdichtung des Betons

Für die Planung und Ausführung von Fundamenterdern ist derzeit die DIN 18014 [1] in der Ausgabe vom März 2014 maßgebend. Darin wird im Abschnitt 5.9 ausgeführt: »Wird der Fundamenterder/Ringerder als Teil des Blitzschutzsystems verwendet, sind Verbindungsbauteile nach DIN EN 62561-1 (VDE 0185-561-1) zu verwenden. Wird der Beton maschinell verdichtet (z.B. mittels Innenrüttler), dürfen als Klemmverbindung keine Keilverbinder verwendet werden.«

Keilverbinder dürfen also aufgrund ihrer Unzulänglichkeiten in der mechanischen Bauart (egal ob mit oder ohne Schraubensicherung) nicht als Verbinder im Beton verwendet werden, auch wenn die Blitzstromtragfähigkeit durch entsprechende Prüfungen nachgewiesen wurde. Die entsprechende Bauteilenorm (DIN 48834 [2]), in der Keilverbinder für Fundamenterder beschrieben wurden, wurde vom DIN zum Ende des Jahres 1997 zurückgezogen.

Der Hinweis auf den Ausschluss der Verwendbarkeit von Keilverbindern im Beton findet sich bereits in der DIN 18014 [3] in der Ausgabe vom September 2007, wo es im Abschnitt 5.3 ebenfalls heißt: »Wird der Beton maschinell verdichtet (z. B. mittels Rüttler), dürfen als Klemmverbindung keine Keilverbinder verwendet werden.«

Auch im aktuellen Entwurf zur Neufassung der DIN 18014 [4] vom Juli 2022 heißt es dazu: »Nicht zulässig sind als elektrisch leitende Verbindungen im Beton:

  1. Rödelverbindungen, da diese ausschließlich der Lagefixierung der Bewehrung dienen, und
  2. Keilverbinder, wenn der Beton maschinell eingebracht oder verdichtet (z. B. mittels Innenrüttler), wird.«

Fazit

Unter heutigen Baustellen-Bedingungen ist davon auszugehen, dass der Beton für Fundamente maschinell eingebracht und/oder maschinell verdichtet wird. Unter diesen Rahmenbedingungen können also Keilverbinder (egal ob mit oder ohne Schraubensicherung) für Erder in Gebäudefundamenten nicht mehr verwendet werden.

Die Anschlussfahnen für die Verbindung zum Fundamenterder müssen aus dauerhaft korrosionsbeständigem Material (z. B. nichtrostender Stahl mit der Zusammensetzung Chrom > 16 %, Nickel > 5 %, Molybdän > 2 %, Kohlenstoff <  0,08 %, d. h. beispielsweise Werkstoffnummer 1.4571) ausgeführt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Maßnahmen zur Bauwerksabdichtung durch die Anschlussfahnen nicht beeinträchtigt werden dürfen. Geeignete Erder- und Wanddurchführungen müssen nach DIN EN 62561-5 [5] geprüft sein. Entsprechende Beispielausführungen finden sich in DIN 18014 [1].

Veiko Raab

PP23010

 

Ausführliche Normenangabe
  • [1] DIN 18014:2014-03, Fundament­erder – Planung, Ausführung und Dokumentation
  • [2] DIN 48834:1986-08 (zurückgezogen), Blitzschutzanlage; Keilverbinder für Fundamenterder
  • [3] DIN 18014:2007-09 (ersetzt durch [1]), Fundamenterder – Allgemeine Planungsgrundlagen
  • [4] E DIN 18014:2022-07, Erdungsanlagen für Gebäude – Planung, Ausführung und Dokumentation
  • [5] DIN EN 62561-5 (VDE 0185-561-5):2018-05, Blitzschutzsystembauteile (LPSC) – Teil 5, Anforderungen an Revisionskästen und Erderdurchführungen

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