DIN 18014, zurückgezogene DIN 48834:1986-08, DIN 18014:2007-09, E DIN 18014:2022-07
Problem der maschinellen Verdichtung des Betons
Für die Planung und Ausführung von Fundamenterdern ist derzeit die DIN 18014 [1] in der Ausgabe vom März 2014 maßgebend. Darin wird im Abschnitt 5.9 ausgeführt: »Wird der Fundamenterder/Ringerder als Teil des Blitzschutzsystems verwendet, sind Verbindungsbauteile nach DIN EN 62561-1 (VDE 0185-561-1) zu verwenden. Wird der Beton maschinell verdichtet (z.B. mittels Innenrüttler), dürfen als Klemmverbindung keine Keilverbinder verwendet werden.«
Keilverbinder dürfen also aufgrund ihrer Unzulänglichkeiten in der mechanischen Bauart (egal ob mit oder ohne Schraubensicherung) nicht als Verbinder im Beton verwendet werden, auch wenn die Blitzstromtragfähigkeit durch entsprechende Prüfungen nachgewiesen wurde. Die entsprechende Bauteilenorm (DIN 48834 [2]), in der Keilverbinder für Fundamenterder beschrieben wurden, wurde vom DIN zum Ende des Jahres 1997 zurückgezogen.
Der Hinweis auf den Ausschluss der Verwendbarkeit von Keilverbindern im Beton findet sich bereits in der DIN 18014 [3] in der Ausgabe vom September 2007, wo es im Abschnitt 5.3 ebenfalls heißt: »Wird der Beton maschinell verdichtet (z. B. mittels Rüttler), dürfen als Klemmverbindung keine Keilverbinder verwendet werden.«
Auch im aktuellen Entwurf zur Neufassung der DIN 18014 [4] vom Juli 2022 heißt es dazu: »Nicht zulässig sind als elektrisch leitende Verbindungen im Beton:
- Rödelverbindungen, da diese ausschließlich der Lagefixierung der Bewehrung dienen, und
- Keilverbinder, wenn der Beton maschinell eingebracht oder verdichtet (z. B. mittels Innenrüttler), wird.«
Fazit
Unter heutigen Baustellen-Bedingungen ist davon auszugehen, dass der Beton für Fundamente maschinell eingebracht und/oder maschinell verdichtet wird. Unter diesen Rahmenbedingungen können also Keilverbinder (egal ob mit oder ohne Schraubensicherung) für Erder in Gebäudefundamenten nicht mehr verwendet werden.
Die Anschlussfahnen für die Verbindung zum Fundamenterder müssen aus dauerhaft korrosionsbeständigem Material (z. B. nichtrostender Stahl mit der Zusammensetzung Chrom > 16 %, Nickel > 5 %, Molybdän > 2 %, Kohlenstoff < 0,08 %, d. h. beispielsweise Werkstoffnummer 1.4571) ausgeführt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Maßnahmen zur Bauwerksabdichtung durch die Anschlussfahnen nicht beeinträchtigt werden dürfen. Geeignete Erder- und Wanddurchführungen müssen nach DIN EN 62561-5 [5] geprüft sein. Entsprechende Beispielausführungen finden sich in DIN 18014 [1].
Veiko Raab
PP23010