In welcher Leistungsphase müssen Stromlaufpläne erstellt und abgegeben werden? Der Bauherr wünscht in LPH3 Stromlaufpläne und Stromkreisnummerierung. Ich habe nie in dieser Leistungsphase sowas abgegeben. Ist das normal?
PP24031
In welcher Leistungsphase müssen Stromlaufpläne erstellt und abgegeben werden? Der Bauherr wünscht in LPH3 Stromlaufpläne und Stromkreisnummerierung. Ich habe nie in dieser Leistungsphase sowas abgegeben. Ist das normal?
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Liebe Leser der Fachzeitschrift »de«,
Schauen wir uns hierzu das Leistungsbild Technische Gebäudeausrüstung gemäß HOAI zur Leistungsphase 3 an, die wiederum ein Bestandteil der sogenannten Entwurfsplanung darstellt. Gemäß §55 HOAI sind für die Entwurfsplanung 17% der Honorare nach HOAI bewertet und in der Anlage 15 folgende Grundleistungen beschrieben:
Die Beschreibungen der Leistungsphasen in der HOAI sind – wie oben zu erkennen – sehr allgemein gehalten. Eine Forderung nach Stromlaufplänen könnte sich also tatsächlich hinein interpretieren lassen. Eine Stromkreisnummerierung würde meines Erachtens mit dazu zählen, zumal derartige Nummerierungen in den einschlägigen Planungssoftwaren automatisch generiert werden und nicht wirklich einen zusätzlichen Arbeitsaufwand darstellen. Letztlich kommt es auf die Formulierung des Werkvertrags an, aus dem die Pflicht der Planungsaufgaben hervorgeht.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Muschong
Redaktion "de"
PP24031