Gerne hätte ich eine rechtliche Auskunft, inwieweit bei einer Installation der DC-Seite durch den Kunden die Haftung für eine PV-Anlage besteht, wenn das eingetragene Elektrounternehmen vom Wechselrichter aus die AC-Seite installiert. Meiner Auffassung nach ist das Unternehmen ebenso verantwortlich für die DC-Seite, auch wenn diese nicht vom Unternehmen selbst installiert wurde, da die beim Netzbetreiber eingetragene Firma die Anlage als sicher und nach den a. a. R. d. T. gegenüber dem Netzbetreiber übergeben muss.
Mit welcher rechtlichen Begründung wäre es möglich, die Verantwortlichkeiten abgrenzen zu können? Sind diese möglicherweise begrenzt auf den errichteten Teil des Unternehmens, wie nach T-AR 4100: »nur für die geänderten oder erweiterten Anlagenteile«? Kann hier eine Trennung erfolgen oder ist die Errichtung der gesamten PV-Anlage als Ganzes zu sehen?
Da für die Prüfung und Messung die PV-Anlage komplett zu betrachten ist, ist eine Abgrenzung der Verantwortlichkeit meiner Auffassung nach nicht möglich. Wer würde rechtlich zur Verantwortung gezogen werden, wenn zum Beispiel ein Panel vom Dach Schäden an Personen verursacht? Dies stellt zwar keinen elektrotechnischen Mangel dar, jedoch sehe ich die Anlage als solches auch so, als würde z. B. eine Pendelleuchte einen Schaden verursachen, wenn diese mechanisch nicht standhält.
T. B., Berlin