Ich bin der Meinung, dass ich als Privatperson keine Prüfung nach Grundlage der DGUV Vorschrift 3 durchführen muss, solange meine PV-Versicherung nicht die Prüfung verlangt. Ich habe kein Gewerbe angemeldet und an die BG gibt es meinerseits ebenfalls keine Meldepflicht. Ich betreibe lediglich nach Steuerpflicht mit meiner Frau eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, wobei es sich dabei um eine PV-Anlage auf unserem selbstgenutzten Wohnraum handelt. Eine Steuer-Identnummer als Gewerbetreibenden gibt es ebenfalls nicht.
Natürlich steht es mir frei, eine Prüfung alle vier Jahre freiwillig durchzuführen, um die Einwandfreiheit der Anlage gegenüber meiner Versicherung nachweisen zu können. Dies betrifft insbesondere Blitzschutz- und Überspannungsschutzmodule (DC /AC) sowie die Blitzschutzinstallation zu den Erdern. Auf eine Installation nach BSW Solar-Empfehlung bezüglich des Einbindens der PV-Installation über den Potentialausgleich im Keller habe ich absichtlich verzichtet. Ein derartiges Kabel ist zwar spezifiziert, aber meines Wissens im Handel noch nie abgerufen worden. Ein Erdungskabel mit blitzstromtragfähiger Abschirmung kann bei Helukabel in Auftrag gegeben werden.
Stimmt meine Einschätzung bezüglich der Freiwilligkeit der VDE-Messung bzw. des E-Checks bezüglich meiner PV-Anlage?
J. K., Rheinland-Pfalz