Es geht um eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus zur Miete, das 1978 erbaut wurde. Im Hausanschlussraum befindet sich ein Wechselstromzähler, der im Jahr 2009 eingebaut wurde (Bild 1). Die Zuleitung zur Unterverteilung (UV) in der Wohnung ist ein NYM-J 5 x 10. Die UV wurde einphasig aufgebaut. Auf dem unteren Foto in Bild 1 sehen Sie die Sicherungsautomaten. Der rechte LS-Schalter H 25 ist für den Herdanschluss vorgesehen. Die Zuleitung zur Herdanschlussdose ist NYM-J 5 x 2,5 und ca. 5 … 6 m lang. Der linke LS-Schalter C 16 wurde – wie es aussieht – nachgerüstet. Hier wurde ein 2,5-mm2-Draht als Brücke der Zuleitung unterhalb des Automaten verwendet. War diese Elektroinstallation im Jahre 1978 so zulässig? Falls nicht, muss der Vermieter diesen Mangel beheben lassen?
Außerdem eine weiter Frage: Da ich gerne einen kleinen Beitrag zur Energiewende beitragen möchte, möchte ich ein Balkonkraftwerk (Mini-PV-Anlage) betreiben. Können die vorhandenen Sicherungen – wenn diese zum Zeitpunkt der Errichtung zulässig waren – weiter betrieben werden? Müssten diese anderenfalls getauscht werden, wenn eine vorhandene Steckdose auf dem Balkon gegen eine Einspeisesteckdose ausgetauscht wird?
N. K., Bayern