Wir planen derzeit einen Anbau an ein Gebäude mit einer bestehenden Brandmeldezentrale (BMZ). Von der BMZ soll ein Kabel mit Funktionserhalt zum ersten Melder verlegt werden. Dafür bieten sich mehrere Melder an. Alle Melder haben einen unterschiedlichen Anbindeweg und die E30-Trasse ist je nach Weglänge unterschiedlich aufwändig. Eine Möglichkeit besteht darin, dass man die Leitung für einen Handfeuermelder über ein Leerrohr durch die Bodenplatte (ca. 20 cm Stahl-Beton-Überdeckung) und das letzte Stück mit E30-Befestigungsschellen verlegt. Dabei stelle ich mir die Frage, ob eine Verlegung in einem Leerrohr in Beton eine zulässige Funktionserhalt-Maßnahme darstellt? In DIN 4102-12 und der MLAR ist diese Möglichkeit nicht explizit dargestellt. Ein Kommentar zur MLAR besagt, dass die Verlegung unter Putz möglich sei, sobald der Kabelhersteller das im Ver- und Anwendbarkeitsnachweis angibt. Dazu liegen allerdings noch keine Daten vor. Ist das für die Beurteilung eine zwingend notwendige Angabe?
A. R., Bayern