Für die Installation von Rufanlagen nach DIN VDE 0834-1 für Krankenhäuser, Pflegeheime und ähnlichen Einrichtungen sind je nach Hersteller spezielle Systemleitungen oder Standard-Typen wie J-Y(St)Y zu verwenden. Bei der Teilnahme an einem Seminar zur »Fachkraft für Rufanlagen« ging mir im Zuge der Berechnung von Betriebsströmen, Netzteilen und maximalen Leitungslängen der Artikel »Verwendung von J-Y(St)Y für 24-V-Antriebe« aus der »de«-Ausgabe 10.2013 durch den Kopf. Hier kommt man zu dem Schluss, dass Leitungen J-Y(St)Y nicht für Antriebe in MSR-Anlagen verwendet werden dürfen, da die Leitungen gemäß Herstellervorgabe nicht für Energieübertragungen zugelassen sind. In der Anfrage des Einsenders ging es um Leistungen von bis zu 20 VA bei 24 V Betriebsspannung. Gemäß VDE 0834-1 dürfen bei Rufanlagen und Querschnitten < 1 mm² Netzteile von bis zu 100 VA verwendet werden (in der Praxis auf Basis 24 V DC üblich). Beim Anschluss von zwei Aderpaaren mit 0,8 mm Durchmesser ergibt sich ein Querschnitt > 1 mm², somit dürfen deutlich größere Netzteile als 100 VA verwendet werden (in der Praxis bis zu 240 W auf Basis 24 V DC üblich).
Im Gegensatz zu MSR-Anlagen fließt bei Rufanlagen dauerhaft Strom im Bereich einiger Ampere, bei MSR-Anlagen hingegen ist – z. B. bei Klappenantrieben – keine dauerhafte Stromaufnahme üblich. Im Kurzschlussfall unterscheiden sich beide Anwendungen meines Erachtens nicht. Ist der Einsatz der Leitungen J-Y(St)Y bei oben beschriebenen Rufanlagen für deren Stromversorgung zulässig? In Anbetracht der Physik und der Strombelastung in der Praxis macht es in meinen Augen keinen Sinn, dass die Leitung bei Rufanlagen zugelassen wären bei MSR-Anlagen hingegen nicht.
D. H., Rheinland-Pfalz