Im Praxisproblem »Wallbox: Überspannungsschutz im Hauptverteiler« wurde bestätigt, dass bei einem Überspannungsschutz in der Hauptverteilung auch ein Überspannungsschutz in der Wallbox notwendig ist, wenn diese mehr als 10 m entfernt ist. Daraus ergeben sich für mich jedoch folgende Fragen:
- Muss eine Wallbox grundsätzlich vor Überspannung geschützt werden oder nur, wenn vom Kunden gewünscht wird, dass sein Gebäude mit einem Überspannungsschutz ausgestattet wird?
- Um die VDE-AR-N 4100 einzuhalten, reicht es meines Wissens nach aus, wenn im Zählerschrank ein geeigneter Überspannungsschutz verbaut wird. Unterverteilungen und Endgeräte sind ein »nice to have« und nur notwendig, wenn auch die Endgeräte geschützt werden sollen, was – soweit ich weiß – keine Vorschrift ist. Sehe ich das so richtig und gilt dies auch in Bezug auf eine Wallbox?
- Oder müssen Unterverteilungen, Wallboxen, ggf. auch alle Steckdosen von Endstromkreisen über den in der Hauptverteilung enthaltenen Überspannungsschutz hinaus geschützt werden (sofern sie mehr als 10 m entfernt sind), auch wenn dieser Endgeräte-Schutz vom Kunden nicht gewünscht wird?
- Was ist die Minimalanforderung, um die Vorschrift bzgl. Überspannungsschutz einzuhalten, auch wenn dadurch ggf. nicht alle Endgeräte, Wallboxen usw. vor Überspannungen geschützt werden?
Meine Fragen beziehen sich auf Wohnhäuser, nicht auf Industriebetriebe o. ä.
M. R, Nordrhein-Westfalen