BetrSichV, TRBS 1201
Prüfgeräte zum Nachweis von Schutzmaßnahmen und Gerätetester für die Prüfung nach VDE 0701 und VDE 0702 sind zunächst einmal nur »ganz normale« Arbeitsmittel. Der Unternehmer muss sich nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sicher sein, dass das Prüfgerät auch richtig funktioniert. Im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1201 »Technische Regeln für Betriebssicherheit – Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen, Ausgabe März 2019« muss der Unternehmer festlegen und einschätzen, was nötig ist, um das Prüfgerät in einem sicheren und zuverlässigen Zustand zu erhalten. Dabei kann er natürlich die Empfehlungen des Herstellers mit einbeziehen.
Besondere Vereinbarungen
Viele Auftraggeber schreiben jedoch hinsichtlich der Prüfgeräte und deren Kalibrierung gerne besondere Anforderungen in ihre Verträge. So kann auch vorgeschrieben werden, dass alle verwendeten Prüfgeräte über eine DAkkS-Kalibrierung verfügen müssen, die nicht älter als ein Jahr ist. Dort gilt, was zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbart ist.
Herstellervorgaben beachten
Die Hersteller von Prüfgeräten empfehlen i. d. R. eine jährliche Kalibrierung. Es ist durchaus sinnvoll, die Geräte regelmäßig zum Hersteller zu schicken, da dann auch Verschleißteile gewechselt und eine aktuelle Firmware aufgespielt werden kann. Was jedoch »regelmäßig« ist, sollte man sich nicht nur aufgrund der Nutzungsintensität überlegen. Auch häufig wechselnde Umgebungstemperaturen und alles andere, was die Prüfgeräte stresst, führt zu einer verkürzten Nutzungsdauer. So kann ein Installationstester, der auf einer Großbaustelle täglich und dauerhaft für RCD-Prüfungen verwendet wird, schon nach sechs Monaten so verschlissen sein, dass er einen Service inkl. Kalibrierung benötigt. Hier sprechen wir aber von 5 000 und mehr Prüfzyklen.
Es gibt auch Prüfgeräte, die an Softwarelizenzen gebunden sind. Diese melden sich dann nach elf Monaten automatisch, dass sie einen Service mit Kalibrierung wünschen. Nach dem Ende des 13. Monat stellen diese Geräte dann ihre Arbeit ein. Hier kann dann nur der Hersteller den Service ausführen, damit auch die Garantieverlängerung weiterlaufen kann.
Kreative Lösungen
Wie eingangs erwähnt, kann der Unternehmer selbst festlegen, wie der sichere und zuverlässige Zustand erhalten wird. Um die Verfügbarkeit des Prüfgerätes zu erhöhen, kann man selbst auch einen regelmäßigen Abgleich vornehmen. Dazu gibt es von verschiedenen Herstellern Feldkalibratoren, die sich im Umfang ihrer Prüfmöglichkeiten etwas unterscheiden. Wird regelmäßig das Prüfgerät so vom Prüfer überprüft, kann das Kalibrierintervall natürlich entsprechend verlängert werden. Bei besonders hartem Einsatz ist sogar eine tägliche Funktionsprüfung vor dem Einsatz sinnvoll.
Eichung und Kalibrierung
Das Eichen ist eine hoheitliche Aufgabe und obliegt den Eichämtern und benannten Stellen. Eine Eichung ist notwendig für z. B. Waagen, Taxameter, Stromzähler und Geräte zur Geschwindigkeitsüberwachung. Prüfgeräte für Schutzmaßnahmen und Gerätetester werden kalibriert.
Eine Kalibrierung ist ganz allgemein ein Vergleich mit einem Messnormal. Eine Kalibrierung enthält i. d. R. keine Neueinstellung des Prüfgerätes, sondern nur den Vergleich zwischen dem Prüfnormal und dem Prüfgerät mit entsprechenden Abweichungen. Eine Neueinstellung (Nachjustierung) wäre dann eine Reparatur, die eine neue Kalibrierung erfordert.
Ist also kein besonderer Standard (DAkkS, Werkskalibrierung) vorgeschrieben, dann kann im Grunde auch mit einem Feldkalibrator eine Kalibrierung auf der Baustelle durch den Prüfer selbst erfolgen – es sind dann alle Messungen mit ihren Abweichungen zu dokumentieren.
Michael Lochthofen
PP24138