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Praxisfrage

Kabelpritsche in Potentialausgleich einbeziehen?

Wir haben in einem Mehrfamilienhaus die Steigleitungen, Kellerzuleitungen etc. auf Kabelpritschen durch die Kellerräume verlegt. Auf den Pritschen sind Leitungen des Typ, NYM, NYY, IYSTY, Datenkommunikationskabel (Cat.7) und Koaxialleitungen verlegt. Bei einer Begehung durch einen Sachverständigen (beauftragt von der Eigentümergemeinschaft) wurde bemängelt, dass die Kabelpritschen nicht mit dem Potentialausgleich verbunden seien. In meiner Stellungnahme zu diesem "Mangel" forderte ich den Sachverständigen dazu auf, die entsprechende VDE-Norm zu benennen, da mir keine Norm bekannt ist, die einen Potentialausgleich der Pritsche fordert. Ich habe aber darauf bisher leider keine Antwort erhalten. Lediglich das Bauunternehmen (in diesem Fall ein GU) informierte mich nach einiger Zeit, dass die Eigentümer bzgl. des Mangels gerichtlich gegen den GU vorgehen wollen. Frage: Unter welchen Umständen muss eine Kabelpritsche in den Potiausgleich einbezogen werden, bzw. muss das überhaupt passieren? P. A., Bayern

Liebe Leser der Fachzeitschrift “de”,
Zur Beantwortung dieser Frage lassen sich einige Beiträge der Fachzeitschrift "de" heranziehen. Wir empfehlen unseren Lesern zu diesem Thema die Lektüre folgender Beiträge:

Potentialausgleich an Kabelrinnen – Zusatzanfrage

Mit freundlichen Grüßen
Michael Muschong, Redaktion “de”

 pp15147


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