Ich bin in einer Bundesbehörde als EFK tätig. Bei uns werden zurzeit Geräteprüfungen durch einen externen Dienstleister durchgeführt. Nun wurde die Prüfung eines Gerätes einer externen Firma, die als Dienstleister für uns tätig ist, nicht bestanden. Hierüber informierte mich der Prüfer. Ich wies die Angestellte darauf hin, dass das Gerät defekt ist und Sie es nicht mehr hier im Haus nutzen dürfen.
Darf ich einer externen Firma den Betrieb von Geräten im Haus untersagen, wenn diese nicht geprüft sind oder die Geräte bei der Geräteprüfung nach VDE 0701/0702 durchfallen? Ist es ausreichend, die externe Firma schriftlich darauf hinzuweisen? Kann bzw. darf die Firma anderenfalls die Geräte doch weiter in unserem Haus betreiben?
A. S., Rheinland-Pfalz