Wir haben bei einem namenhaften Hersteller von Büro- und Baustellencontainer diverse Büromodule bestellt. Der Hersteller ist in Österreich angesiedelt. Der Bezug der Container lief über einen deutschen Zwischenhändler. Nun wurden die Container durch einen deutschen Sachverständigen zwecks Abnahme geprüft und hierbei das Fehlen des Schutzleiters bei den Beleuchtungsstromkreisen festgestellt (NYM-0-Verkabelung). Nach Rücksprache mit dem deutschen Zwischenhändler haben wir eine Sachverständigenprüfung aus Österreich bekommen (TÜV-Prüfbericht; Anm.d.Red: hier nicht abgedruckt). Diese sagt aus, dass die Container nach österreichischer Norm sowie relevanten deutschen Normen aus der VDE 0100 gefertigt ist und somit für richtig befunden wurde. Generell sehe ich eine Gefahr bei den Beleuchtungsstromkreisen mit SK-2-Geräten als gering an. Der Schutzleiter wird in diesem Falle ja nicht verwendet. Wie ist ihre Einschätzung?
C. H., Hessen