Laut VDE AR 4101 gilt Folgendes: »Ist ein APL (Abschlusspunkt Liniennetz) vorhanden oder geplant, so ist ein APZ (Abschlusspunkt Zählerplatz) vorzusehen, von dem die Kommunikationsverbindung zum APL hergestellt werden kann.«
Nun ist es bei einem Kunden so, dass dieser APL sich nicht im Hausanschlussraum befindet, sondern an der Außenfassade befestigt ist. Erschwerend kommt noch hinzu, dass es sich bei dem Objekt um ein Reihenhaus handelt und der APL von mehreren Häusern genutzt wird. Er befindet sich nicht am selben Objekt, an welchem die neue Anlage installiert wird. Muss ich nun eine Kommunikationsverbindung vom APZ zum APL trotzdem realisieren? Das würde bedeuten, dass wir bei den Nachbarn fragen müssten, ob wir durch deren Keller zum APL eine Leitung verlegen dürfen.
Anderenfalls wäre die Frage, ob wir einen neuen APL beantragen sollten? Dies würde hohe Kosten verursachen, da die Leitung in der Straße nur bis Anfang des Reihenhausblockes liegt. Der EVU gibt leider keine wirkliche Auskunft, sondern sagt, dass man mindestens eine Cat-5-Verbindungsleitung vorbereitet wissen möchte, die sich zum Anschluss an den APL eignet.
T. S., Baden-Württemberg