Im Zuge einer Neubaumaßnahme wurden die Außenerdkabel nicht in einer Tiefe von 60 cm verlegt, sondern nur ca. 25 cm tief, und das außerdem noch ohne Kabelrohre. Bei der Abnahme haben wir dies beanstandet. Der ausführende Elektriker verteidigt sich damit, dass die Normvorgaben per FMEA (Failure Mode and Effects Analysis bzw. deutsch: Fehlermöglichkeits- und Einflussanalyse) durch organisatorisch-technische Maßnahmen kompensiert werden könnten. Hier könne dies durch den Einbau eines FI-Schalters mit Fehlerstromauslösung bei 30 mA geschehen. Dadurch seien Sach- und Personenschäden bei unbeabsichtigtem Durchstoßen oder Beschädigungen der Leitung ausgeschlossen.
Ist das zutreffend oder ist die Installation der Leitung nicht sach- und fachgerecht erfolgt?
J. G., Nordrhein-Westfalen