Wir planen und bauen für verschiedene Kunden Schaltanlagen sowohl nach der Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU) als auch nach der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG). Diese erhalten die entsprechende Konformitätserklärung mit CE-Kennzeichnung. Welche Unterlagen der eingebauten Geräte benötige ich aber für unsere Dokumentation, um die Konformität bzw. den Einbau CE-konformer Bauteile zu bestätigen? Grundsätzlich speichern wir zu jedem Bauteil das jeweilige Datenblatt ab. Muss ich zusätzlich von jedem eingebauten Bauteil die Konformitätserklärung abspeichern und auch zehn Jahre aufbewahren? Dazu gibt es unterschiedliche Meinungen in unserem Unternehmen. Können Sie hier weiterhelfen?
K. M., Niedersachsen