Ich führe seit mehreren Jahren regelmäßig Elektroprüfungen nach DGUV 3 durch. Ich prüfe mit dem Messgerät Gossen Metrawatt »Secutest S4«. Vor ein paar Wochen prüfte ich Halogen-Baustrahler mit 1000 … 1500 W Leistung. Es waren ca. 20 Strahler der gleichen Firma und zwei Serien davon mit unterschiedlicher Leistung. Von den Strahlern fielen fünf davon durch die Kurzschlussprüfung vom Messgerät. Demnach setzte ich die Prüflinge auf »defekt«. Diese Strahler waren bis dato problemlos in Betrieb. Auch mit dem Messgerät konnte ich die Strahler aktiv betreiben und die Leistung ablesen. Sonst gab es von den Werten auch keine Auffälligkeiten. Das Messgerät gab aber eine Warnung ab, dass die Kurzschlussprüfung nicht bestanden war. Im üblichen Prüfablauf ist die Kurzschlussprüfung nicht nur eine Warnung, der Prüfablauf wird abgebrochen, nachdem Sie nicht bestanden ist.
Meines Wissens ist ein Kurzschluss immer ein Fehler. Nun weiß ich weder wie ich die Prüflinge bewerten soll noch habe ich eine genaue Erklärung, warum der Kurzschluss auftritt, ob es z. B. ausschließlich am Leuchtmittel liegt und ob dieses Verhalten normal oder ungefährlich ist. Was ich suche, ist eine Begründung des Kurzschlusses mit einer Erklärung des physikalischen Ablaufs und einer Gefahrenbeurteilung, d. h. ob die Strahler weiter betrieben werden dürfen. Ich hatte kürzlich sogar einen Wasserboiler wegen Kurzschluss auf defekt gesetzt, ohne die Möglichkeit den Kurzschluss einzugrenzen oder lokalisieren zu können. Ich möchte keinen Zweifel mehr hegen an der Richtigkeit meiner Bewertung des Prüflings. Der Kunde möchte natürlich auch gerne wissen, warum seine funktionierenden Strahler jetzt nicht mehr verwendet werden dürfen. Können Sie mir da weiterhelfen?
A. B., Niedersachsen