Wir stellen Industriemaschinen her. Nun haben wir eine Anlage, bei welcher der Kunde unseren Kurzschlussschutz von Einbauten und einen Verdrahtungsquerschnitt im Schaltschrank bemängelt. Die Anlage ist folgendermaßen ausgeführt: Die kundenseitige Einspeisung in unsere NSHV erfolgt mit 1 600 A / 50 kA. In der NSHV befindet sich ein Leistungsschalter mit 1 600 A und 50 kA, wobei die NSHV ca. 50 m von der Einspeisung entfernt ist. Von der NSHV geht es über eine Schaltleiste mit Einsätzen von 3 x NH2, 400 A ca. 2 m zur nächsten Schaltanlage, die sich im selben Raum befindet.
In dieser Schaltanlage ist ein 400-A-Lasttrennschalter und ein 400-A-Schienensystem eingebaut, worauf sich ein Leistungsschalter mit 32A und 36 kA befindet. Dieser versorgt mehrere Leitungsschutzschalter 16 A mit 10 kA. Ein Leitungsschutzschalter versorgt in ca. 50 … 60 m Leitungslängen Heizungen von 2 x 800 W. Im Schaltschrank sind vom Leitungsschutzschalter mit B-Charakteristik zur Klemme in 2,5 mm2 verdrahtet. Zur Heizung wurde wegen der Leitungslänge ein NYY-J 4 mm2 verlegt. Nun bemängelt der Kunde, dass die Leitungsschutzschalter laut seiner Kurzschlussschutzberechnungen mit 10 kA nicht ausreichend wären und auch min. 36 kA benötigen. Des Weiteren müsste die Verdrahtung im Schaltschrank wegen der externen Verkabelung auf 4 mm2 angepasst werden.
Wie sehen sie das? Ist der Leistungsschalter mit 36 kA (Vorsicherung) nicht als Kurzschlussschutz für die Leitungsschutzschalter ausreichend? Ebenso die 2,5 mm2 im Schaltschrank, auch wenn die externe Verkabelung in 4 mm2 ausgeführt ist.
G. M., Hessen