Wir sind in unserem Krankenhaus gerade dabei, eine Komfortstation zu errichten. Der Innenarchitekt gibt vor, die Leseleuchten direkt am Patientenbett mit Lampenfassungen E27 und LED-Leuchtmittel auszustatten. Abgesehen vom Thema Hygiene, Reinigung ist intern die Diskussion aufgekommen, ob E27-Fassungen direkt in der Patientenumgebung zulässig sind. Hinsichtlich möglicher Patienten mit Demenz bzw. Kindern. Das Leuchtmittel könnte ja, warum auch immer, herausgedreht werden. Hier könnte dann ja eine Gefährdung zwecks Berührungsschutz entstehen. In der VDE 0100 finden wir keinen Hinweis zu diesem Thema. Bisher gibt es im gesamten Gebäude keine E27-Fassungen in der Patientenumgebung. Wie beurteilen Sie diese Vorgabe des Innenarchitekten?
A. T., Bayern