Bei einem Kunden wurde letztes Jahr eine PV-Anlage mit Speicher montiert. Da der Wechselrichter (Fenecon Home) eine Notstrom-Funktion integriert hat, möchte der Kunde bei Netzausfall auf Notstrom umschalten. Die angeschlossenen Unterverteiler und der Zählerschrank wurden von einem Elektrounternehmen erneuert. Bei der Begehung habe ich festgestellt, dass die an den Unterverteiler angeschlossenen Stromkreise noch über die klassische Nullung betrieben werden. Außerdem wurde der Neutralleiter mit dem Schutzleiter verbunden. Eine Verbindung von PE und N ist nach dem Trennen nicht mehr zulässig. Vom Zählerschrank wurde ein NYM-J 5x10 verlegt (Bild).
Ist bei einer klassischen Nullung generell eine Lastumschaltung zulässig? Ich muss ja bei einer Umschaltung allpolig schalten und würde dann den PEN-Leiter – und somit die Schutzfunktion – trennen (Netzform TT). Gibt es dazu eine Lösung?
F. B., Bayern