Derzeit planen wir ein Studentenwohnheim, welches nicht unterkellert ist und auf einer durchgehenden, bewehrten Bodenplatte von 60 … 80 cm gegründet wird. Jedes Apartment verfügt über einen Installationsschacht, der ferner auch als Steigepunkt zur Erschließung der darüberliegenden Apartments geplant ist. Geschottet wird immer innerhalb der Geschossdecke. Ein gängiges System, welches wir schon oft umgesetzt haben.
Die Erschließung dieser übereinander angeordneten Installationsschächte erfolgt jeweils immer über ein Geschoss, indem der öffentliche Flur bzw. notwendige Flur als »Erschließungsweg« aus dem Technikraum heraus genutzt wird. Da es sich um einen notwendigen Flur handelt, berücksichtigen wir naturgemäß die Anforderungen bei der Verlegung von elektrischen Leitungen innerhalb der notwendigen Flure gemäß MLAR.
Nun ist eine Situation zu bewerten, welches scheinbar auch schon in einem anderen Projekt so durchgeführt worden ist. Vom Technikraum aus werden Elektroinstallationsrohre (ca. 100er Maß) über 20 … 40 m innerhalb der Bodenplatte zu den Elektroinstallationsschächten der Apartments geführt. Diese werden unter mehreren »raumabschließenden Bauteilen« hindurchgeführt und im Technikraum sowie im Installationsschacht des Apartments rauchgasdicht verschlossen. Niederspannungs- und Telekommunikationsleitungen werden hierbei in getrennten Leerrohren verlegt. Wie bewerten Sie diese Ausführungsmöglichkeit unter Berücksichtigung der MLAR sowie etwaiger normativer Anforderungen sowie dem Risikofaktor »Schwelbrände«?
T. E., Rheinland-Pfalz