Bei uns im Werk werden die Anlagenschaltschränke zum großen Teil mit NH-Sicherungslastschaltern versorgt. Für eine Abluftanlage wurden Lastschalter mit 63 A bereitgestellt und die verlegte Leitung von 16 mm² auf eine Länge von knapp 100 m mit NH-Sicherungen 63 A, Betriebsklasse »gG« abgesichert. Bei der Inbetriebnahme des Lüfters stellte sich dann aber heraus, dass ein Hochlaufen durch den eingebauten Frequenzumformer kein Problem darstellt, beim Einschalten kommt es jedoch – durch den als zweite Sicherheit im Schaltschrank verbauten Sanftanlauf – bei einen Motornennstrom von 42 A zum Auslösen der NH-Sicherung (wohl durch den sehr viel höheren Anlaufstrom). Meiner Meinung nach benötigen wir nun einen größeren Querschnitt mit einer dementsprechenden höheren Absicherung. Jetzt regte der Schaltschrankbauer an, die Betriebsklasse der eingesetzten NH-Sicherung in der Zuleitung von »gG« auf eine »aM« zu ändern. Das bedeutet aber für mich, dass meine Berechnungen der Zuleitung in punkto Überlast- und Kurzschlussschutz sowie die Beurteilung der Abschaltzeit im Fehlerfall nicht mehr korrekt wären, denn die entsprechenden Tabellen beziehen sich ja auf eine »gG-Sicherung«. Meine Fragen:
- Wenn ich das richtig verstanden habe, handelt es sich im Fall der »aM-Variante« ja um einen reinen Kurzschlussschutz. Müsste ich dann meinen Überlastschutz im Schaltschrank realisieren? Gibt es für diesen Fall andere Tabellen?
- Zusätzlich gibt es spezielle Sicherungen für den Fall, dass Halbleiter oder Transformatoren im Spiel sind. Dies leuchtet mir noch einigermaßen ein. Die einen sind vermutlich flinker und die anderen vertragen einen höheren Einschaltstrom. Was hat es aber eigentlich mit der Variante für »Bergbauanlagen« auf sich und was ist das Besondere daran?
- Außerdem habe ich mir im Bezug auf den Leitungsschutz vor kurzen auch die Frage gestellt, ob die älteren Varianten von Leitungsschutzschaltern Typ L oder G noch verwendet werden dürfen.