Im Rahmen der Planung einer Schule mit einer Aula, die als Versammlungsstätte gilt, sind wir auf den Punkt 422.2 der aktuellen DIN VDE 0100-420:2022-06 »Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 4-42: Schutzmaßnahmen – Schutz gegen thermische Auswirkungen« gestoßen. Die Norm empfiehlt z. B. unter dem Punkt 422.2.1 den Einsatz von Kabeln und Leitungen mit der Klassifizierung B1ca – s1 (schwerentflammbar und mit geringer Rauchentwicklung) für folgende Bedingungen:
- geringe Personendichte und schwieriger Evakuierung; z. B. Hochhäuser (BD2)
- hohe Personendichte und einfacher Evakuierung; z. B. Versammlungsstätten (Theater, Kinos), Verkaufsstätten (BD3)
- hohe Personendichte und schwieriger Evakuierung; z. B. Hotels, Krankenhäuser, öffentlich zugängliche Hochhäuser (BD4).
Unter »Anmerkung« steht: »Die für die Gebäudeerrichtung, öffentlichen Einrichtungen, Brandschutz usw. zuständigen Behörden dürfen die Anforderungen für die Auswahl und Errichtung von Anlagen in Rettungswegen festlegen.«
Daraus ergibt sich folgende Frage: Ergibt sich aus der Anmerkung, dass die Behörden im Rahmen der Baugenehmigung das Gebäude in eine der vier Klassen BD1 bis BD4 einstufen, oder erledigt das der Ersteller des Brandschutzkonzepts, welches zum Bauantrag eingereicht wird?
Wenn es in eine der Klassen BD2 bis BD4 eingestuft wird, empfiehlt die DIN VDE 0100-420 unter 422.2.1 den Einsatz von Kabeln und Leitungen mit der Klassifizierung B1ca – s1; dazu eine weitere Fragestellung: Gilt der Einsatz von Kabel und Leitungen mit der Klassifizierung B1ca – s1 dann nur im Bereich von Flucht- und Rettungswegen oder im gesamten, nach BD2 – BD4 eingestuften Bereich? Wir konnten bei den einschlägigen Herstellern keine Kabel oder Leitungen mit der Klassifizierung B1ca – s1 finden. Können Sie entsprechende Hersteller auflisten?
C. Z., Niedersachsen