Bei einer Begutachtung zur Ausführung einer Aufzugsinstallation ist die »Qualität« der Leitungsverlegung innerhalb des Aufzugsschachtes aufgefallen (Bild). Leitungsbündel sind mit Kabelbindern verschachtelt ausgeführt. Zudem sind auf den zur Steuerung gehörenden Betriebsmitteln keine Typenschilder zu finden, die zumindest Hinweise auf CE-Kennzeichen und Schutzart liefern. Die Verlegung ist im Bereich der Einführungen recht abenteuerlich. Es wurden anscheinend Einzeladern, deren Spannungsebene nicht bekannt ist, in den Bündeln mit fest verlegt. In der DIN EN 60204-1 habe ich keine konkreten Aussagen gefunden. Nach DIN VDE 0100-520 ist dies nur in zusätzlicher Umhüllung erlaubt. Nach meiner Meinung ist das so nicht zulässig. Hierzu nun folgende Fragestellungen:
- Befestigungen mit Kabelbindern an der Wand sind ja prinzipiell möglich. Gibt es hier normative Vorgaben?
- Durch die Verschachtelung – also Kabelbinder irgendwo immer wieder ergänzt – ist die Gewichtsverteilung ungleich abgefangen. Wie kann dies korrekt erfolgen?
- Müssen an einzelnen Betriebsmitteln der Aufzugssteuerung jeweils Typenschilder angebracht sein? Müssen Daten zur Schutzart erkennbar sein?
K. Q., Rheinland-Pfalz