Ich habe den Auftrag in einer Halle(Zimmerrei) die bestehenden HQL-Hallenstrahler gegen LED-strahler auszutauschen.Die Halle bzw die E-inst.ist ca.1974 errichtet worden. Es ist weder für Beleuchtung noch für Steckdosen ein Fi-schalter verbaut.Muß ich wenn ich eine Leuchte erneuere bzw wenn ich alle 30 Hallenstrahler erneuere einen RCD vorschalten oder gilt der Bestandsschutz? Wenn ich einen RCD einbauen muß welchen 30 oder 300mA? Die Brandversicherung meines Kunden sagt: Das muss ihr Elektriker wissen. Mit freundlichen Grüßen M. S., Bayern
Leuchtenaustausch: HQL gegen LED – RCD erforderlich?
Liebe Leser der Fachzeitschrift “de”,
Zur Beantwortung dieser Frage lassen sich einige Beiträge der Fachzeitschrift "de" heranziehen. Wir empfehlen unseren Lesern zu diesem Thema die Lektüre folgender Beiträge:
Mindestanzahl von RCDs und Stromkreisdefinition
Mit freundlichen Grüßen
Michael Muschong, Redaktion “de”
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