In »de« las ich mal etwas von LWL-Kabeln (Lichtwellenleiter-Kabeln), was natürlich meine Aufmerksamkeit erregte. Ich fand es spannend zu lesen, dass ein solches LWL-Kabel mit PE-Mantel (Polyethylen-Mantel) nach 2 m auf ein innentaugliches Kabel umgesetzt werden muss. Ich habe mir dann die 2 m gemerkt, aber nicht aufgeschrieben, nach welcher VDE diese neue Vorschrift gilt. Ich selbst habe mit LWL-Technik sehr viel zu tun, mit Elektrotechnik aber kaum. Genau genommen ist es m. E. nicht wirklich entscheidend, ob es sich um ein z. B. Twisted Pair Kabel, ein LWL-Kabel oder Elektrokabel handelt. Es kommt ja immer wieder vor, dass bei Außenkabeln gerne Varianten mit PE-Mantel eingesetzt werden. Der Grund sind die hervorragenden Eigenschaften im Außenbereich, die auch von Universalkabeln (Innen-/Außenkabel) nicht erreicht werden.
Aber aufgrund der Brennbarkeit von Polyethylen sind diese jedoch in Innenbereichen verboten. Die Regelung, dass eine bestimmte Länge am Hausübergabepunkt (HÜP) zulässig ist, weist auf den Kompromiss hin, der in solchen Fällen notwendig ist. Und da wäre es gut zu wissen, welche Regelungen die VDE in solchen Fällen vorsieht.
Wie lang ist also die maximal zulässige Kabellänge eines PE-Kabels in Innenräumen unter Berücksichtigung einschlägiger Brandschutznormen? Was ändert sich, wenn PE-Kabel in Metallrohren oder sonstigen Umhüllungen in Innenräumen verlegt werden?
D. T., Nordrhein-Westfalen