In der Ausgabe »de« 5.2013 in der Rubrik »Praxisprobleme« wurde in dem Beitrag »Notlichtkonverter in Deckenleuchten« vom Autor angemerkt, dass keine losen Klemmen in Leuchten eingesetzt werden dürfen. Bezüglich des Umgangs mit Leuchten der Schutzklasse II stellen sich mir gleich mehrere Fragen. Doch zunächst möchte ich ihnen ein Beispiel nennen, über welches wir im Kollegenkreis häufig diskutiert haben. Die Langfeldleuchte des Typs »Capri« von Pracht ist herstellerseitig mit einer zweipoligen Lüsterklemme für den Anschluss versehen. Diese hängt lose im Gehäuse. Ein Anschluss für den Schutzleiter ist nicht vorgesehen. Da aber ein Schutzleiter in der Leitung erforderlich ist, wird dieser ja automatisch in die Leuchte eingeführt. Wir isolieren den Schutzleiter im Inneren der Leuchte mit einer losen Klemme um keine Potentialverschleppungen o. Ä. hervorzurufen. Jetzt meine Fragen:
- Bauseitig sind die Anschlussklemmen lose. Ist dies zulässig?
- Selbst wenn man diese Klemmen befestigte, dann stellte spätestens die Klemme für den PE-Anschluss eine lose Klemme dar. Müsste der Hersteller hier nachbessern?
- Hebt sich durch das Einführen des Schutzleiters die Schutzklasse auf oder müsste stattdessen besser ein NYM-O-2x-Kabel Verwendung finden? Allerdings wäre meiner Meinung nach diese Leitung mit dem fehlenden Schutzleiter nicht normenkonform.