Meine Anfrage bezieht sich auf die mangelhafte Umsetzung der DIN 18014 durch eine Rohbaufirma. Ich musste einen Auftrag von einem Gewerbeobjekt (Bodenplatte ca. 600 m2) mit Blitzschutzanlage ablehnen, weil aus meiner Sicht die Ausführung von Ring- und Fundamenterder weder der Norm noch einer vertretbaren Abweichung entsprechen. Die Erdungsanlage wurde von der Baufirma ausgeführt. Die Bodenplatte mit fertiger Oberfläche wurde auf Split verlegten Dämmplatten errichtet. Der Ringerder wurde dabei vergessen. Die von mir geforderten Maschen (10 m x 10 m) wurden nachträglich mit großem Aufwand unter der Dämmung eingezogen. Hierzu wurde der V4A-Draht in das Splitbett unter Drehung eingeschoben. Mit dieser Ausführung ist aus meiner Sicht die Erdverbindung nicht sichergestellt. Die Kreuzungspunkte konnten zufälligerweise in den Einzelfundamenten der Stützen verbunden werden. Der Ringerder soll nun nachträglich in einem Graben um das Gebäude errichtet werden. Als ich eines Freitagabends die Baustelle besichtigte, fielen mir dann noch zusätzliche Mängel am Fundamenterder auf. Für das Verbinden der Bandeisen wurden Verbindungsklemmen für Bewehrung verwendet (ähnlich Dehn 308030, siehe Bild 1). Dies ist aus meiner Sicht nicht zulässig. In der gesamten Bodenplatte fand ich vier Kreuzverbinder vor. Wie man in Bild 2 erkennen kann, waren alle Schrauben locker. Ich habe noch am Wochenende den Bauherrn informiert. Als ich am Montagabend auf die Baustelle kam, war dann alles zubetoniert. Laut Ausage der Baufirma wurde nichts nachgearbeitet. Inwieweit bin ich verpflichtet, die neue ausführende Fachfirma auf die Mängel hinzuweisen oder sollte ich evtl. den VNB informieren? Welche Möglichkeiten bestehen nachträglich die Mängel im Fundament zu kompensieren? Leider habe ich auf sehr vielen Baustellen derartige Probleme mit der Erdungsanlage. Warum greift hier die Baubehörde nicht mit einer Vorgabe durch – etwa vergleichbar mit der Abnahme durch einen Prüfstatiker bei der Baustatik?
M. L., Bayern