In einem Bürogebäude gibt es acht Unterverteiler, die laut einem Prüfer Mängel aufweisen. Ich habe dazu ein Mängelprotokoll erhalten. Einige der dort angegeben Punkte stellen nach meiner Meinung tatsächlich keine Mängel dar. Hierzu nenne ich Ihnen nun einige Beispiele:
- Stellt eine Verfärbung an der Stromschiene (das Kupfer ist korrodiert) wirklich einen Mangel dar?
- Ist es erlaubt, flexible Leitungen mit Doppeladerendhülsen an Reihenklemmen mit Feder anzuschließen?
- Die farbliche Kennzeichnung der Innenverdrahtung bei unterschiedlichen Spannungen soll angeblich verkehrt sein. Die Verteilungen wurde 2001 erneuert, da im Schaltschrankbau die Farbkennzeichung vorgeschrieben ist, gilt diese doch auch für Unterverteilungen. Und was ist mit dem Bestandsschutz? Gab es schon 2001 diese Vorschrift?