Nachdem bei Verwandten Sanierungsarbeiten in deren Mietwohnung durchgeführt wurden (Mehrfamilienhaus), unter anderem auch eine Erneuerung der Elektroverteilung, habe ich mir interessehalber die Elektroverteilung genauer angesehen (Bild). Leider musste ich hierbei feststellen, dass Leitungen teilweise mit Wago-Klemmen verlängert wurden und die RCD nicht angeschlossen wurde, was in meinen Augen ein großes Sicherheitsproblem für die in der Wohnung lebenden Personen darstellt. Zudem erfolgt nach der Erneuerung der Anlage keine Prüfung nach DIN VDE 0100-600.
Mehrmalige Aufforderungen an die verwaltende Genossenschaft, die Anlage fachgerecht zu prüfen, um Fehler aufzudecken und diese zu beheben, blieben unerwidert. Nun habe ich die Anlage selbst mit einem geeigneten Prüfgerät geprüft, um einen Nachweis erbringen zu können, dass die Anlage Mängel aufweist. Leider wird die Dringlichkeit, diese Mängel unverzüglich zu beheben, nicht gesehen und es wird voraussichtlich erst in ein bis zwei Monaten eine Prüfung der Anlage erfolgen. Laut Eigentümer besteht keine Gefahr, obwohl dieser bereits über die Mängel in Kenntnis gesetzt wurde. Das sehe ich jedoch anders.
- Darf die Anlage so überhaupt betrieben werden?
- Sollte die Prüfung der Anlage nicht nach Fertigstellung erfolgen?
- Was kann ich unternehmen, wenn der Eigentümer meinen Forderungen zur Prüfung und der Beseitigung der Mängel nicht nachkommt?
M. S., Bayern