Bei der Wiederholungsprüfung von einem Schaltschrank (Ansteuerung für Hydraulikaggregat – der Schaltschrank ist in einem normalen Kellerraum an der Wand befestigt und frei zugänglich) ist Folgendes bemängelt worden:
- Die Verschraubungen der Einführungen sind komplett angezogen, aber die Leitungen sind frei beweglich und weisen einen Abstand von 1 … 2 mm zur Einführungsdichtung auf.
- Im Schaltschrank ist eine Schukokupplung mit 30 cm langer Leitung zu Messzwecken bzw. Wartungsarbeiten installiert worden. Hierfür ist keine eigene Absicherung vorhanden und es fehlt eine Zugentlastung.
- Müssen die Leitungen abgeklemmt und neue Verschraubungen installiert werden? Welche IP-Schutzart muss der Schaltschrank mindestens erreichen?
- Falls eine Schutzkontaktsteckdose auf der Hutschiene installiert wird, muss diese unbedingt über einen FI/LS abgesichert werden? Die Steckdose ist meiner Meinung nach als nicht frei zugänglich anzusehen.